Diese Meldung wurde am 02.06.2024 via api erstellt.
Stabsstelle Bürgermeister am 03.06.2024 um 14:11 Uhr:
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Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Meldung und die ausführliche Schilderung der aktuellen Situation.
Grundsätzlich können wir Ihnen mitteilen, dass sich ein Teil der Wege (beidseitig der B455) nicht im Eigentum der Stadt, sondern in Privatbesitz befindet. Lediglich das erste Stück von der Autobahnbrücke Sang bis zur ersten Kurve sowie der Bereich südlich des Lohgrabens im Vorderwald befinden sich in städtischem Eigentum. Daher sind wir nur für einen Teil der Wegeunterhaltung zuständig. Die Wege im Vorderwald werden in einem normalen Standard unterhalten. Das Wegestück in der Sang hat durch eine Baustelle der Autobahn GmbH des Bundes gelitten, hier steht noch eine ordentliche Wiederherstellung seitens der Autobahn GmbH aus.
Wir haben in den letzten Jahren viele Umfahrungshindernisse auf unseren Rad- und Fußwegen abgebaut, um einen störungsfreien Radverkehr zu ermöglichen (z.B. für Fahrradanhänger). Der Felsblock, den Sie erwähnen, ist keine verkehrsrechtlich anordnungsfähige Maßnahme, würde derzeit aufgrund der Baustelle der Autobahn GmbH im Weg liegen und zudem Rettungskräfte bei der Einfahrt in diesen Bereich behindern.
Es wird mehrmals täglich kontrolliert, ob dort unerlaubte Umfahrungen stattfinden, auch am Wochenende . Bislang haben wir wenige Feststellungen machen können. Das von Ihnen fotografierte Fahrzeug gehört zu einem der Jagdausübungsberechtigten, der diesen Weg legal befahren darf.
Wir verstehen Ihre Sorge um die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern und Reitern und nehmen Ihre Anmerkungen zur Kenntnis.
Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Stadtverwaltung Rosbach v. d. Höhe
Stadt Rosbach vor der Höhe am 03.06.2024 um 07:49 Uhr:
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Unregistrierter Nutzer am 02.06.2024 um 11:31 Uhr:
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